Aktuelles

Amateurstatut

für den Wettbewerb um den Louis-Spohr-Förderpreis

Der Förderverein Louis-Spohr-Stiftung e.V. betreibt Nachwuchsförderung nach dem Prinzip der "Bestenauslese". Alle Bewerber sollen gleiche Chancen haben. Deshalb hat der Verein eine neutrale und unabhängige Jury berufen, welche die Zulassung der Bewerber zum Wettbewerb, die Einhaltung der Ausschreibungsmodalitäten und die ordnungsgemäße Durchführung von Vorentscheidung und Wettbewerb überwacht sowie die Sieger der Wettbewerbe ermittelt.

Es werden zu den Wettbewerben nur Bewerber zugelassen, die Amateure sind. Als Amateure gelten alle Laien, Schüler und Studenten.

Typische Laien sind z. B.

· Schüler, Auszubildende und Studenten
· Alle Berufstätigen, die neben dem eigentlichen Beruf die Liebe zur Musik entdeckt haben, z. B. Krankenschwester, Bankkaufmann, Maurer, Diplom-Volkswirt
· Hausmänner und -frauen.

Den Amateurstatus verlassen haben in der Regel alle Bewerber, die ein fachspezifisches Studium absolviert und ein fachspezifisches Examen im In- oder Ausland abgelegt haben. Als Examina gelten

· Musiklehrerexamen
· M.A.
· Diplom- oder Lehrer-Examen (ab 1. Staatsprüfung)
· Künstlerische Reifeprüfung
· Konzertexamen

Es ist unerheblich, ob die abgelegten Examina von deutschen staatlichen Stellen (z. B. als Einstellungsvoraussetzung) anerkannt werden.

Den Amateurstatus verlassen haben regelmäßig alle diejenigen, die mit der Musik ihren Lebensunterhalt bestreiten. Gelegentliche Auftritte und Konzerte behindern den Amateurstatus nicht.

Bewerber, welche die Zulassung zum Wettbewerb durch unvollständige Angaben unterlaufen haben, werden disqualifiziert (ggfs. auch nachträglich). Der Förderpreis wird aberkannt. Das Preisgeld ist zurückzuzahlen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden der Jury oder den Förderverein Louis-Spohr-Stiftung e.V..

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